Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung
Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung

Historie der Stiftung

50 Jahre Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung

Die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung, die auf den Gebieten der Förderung der Erleichterung des Lebensabends betagter Menschen und der Förderung und Ausbildung von Wissen­schaftlern tätig ist, beging im Jahre 2015 ihr 50-jähriges Jubiläum. Sie hat im Laufe ihres Bestehens für Förderungen über 7,5 Mio. Euro ausgegeben, darunter seit 1972 den Dr. Günther Buch-Preis und zuletzt jährliche Förderungen von über 250.000,00 Euro. Dies gibt Anlass, einen Blick zurück auf den Stifter (I.), die Errichtung der Stiftung (II.) und die seit dieser Zeit durchgeführten Förderungen zu werfen.

I. Der Stifter

Dr. Günther Buch – so charakterisiert ihn der erste Vorsitzende der Stiftung nach dem Tod des Stifters, Prof. Dr. Dr. Hans Joachim Weber – war »Eppendorfer von Geburt an, und das will in Hamburg etwas heißen. Dort lebten einfachere Leute, Hand­werker, Mittel­schicht, Klein­betriebe, Haus an Haus.« Des Stifters Vater, Fritz Buch kam aus Süd­deutschland und war Kapitän bei der HAPAG. In den Jahren vor dem ersten Weltkrieg fuhr er auf der »Kap Arkona« und lernte an Bord seine spätere Ehefrau Johanna kennen.

Am 28.07.1906 wurde ihr Sohn Günther geboren. Er durchlief die damalige Ober­realschule in der Hege­straße, im Volksmund »Hege-Penne«, studierte an der Hamburger Universität Jura und schloss dieses Studium im Alter von 23 Jahren mit dem Ersten Juristischen Staats­examen im Jahr 1929 ab. Drei Jahre später bestand er die Große Juristische Staats­prüfung mit Aus­zeichnung. Von dem Vor­sitzenden der Prüfungs­kommission, dem damaligen Senats­präsidenten am OLG und Vor­sitzenden des Seerechts­senats, Dr. Gamm ist der Satz zu seinen Prüfungs­kollegen über­liefert: »Heute, meine Herren, wurden wir geprüft.«

Dr. Buch, noch 1932 promoviert, trat seine ersten Dienste in der angesehenen am Alten Wall residierenden Hamburger Rechts­anwalts­sozietät Kauffmann, Tentler, Kersten, Scherzberg (und später) Buch an, der nach­maligen Hamburger Kanzlei Scherzberg & Undritz, die später mit Feddersen Laule fusionierte, heute White & Gase LLP. Die englische Besatzungs­macht über­trug ihm nach dem zweiten Welt­krieg die treu­händerische Verwaltung des britischen Besitzes in Hamburg, darunter auch der Gesellschaft British American Tobacco (BAT). Dr. Buch war ein großer Förderer weiterer sozialer und kultureller Ein­richtungen, richtete 1946 mit Hilfe der inter­nationalen Verbindungen des Konzerns BAT eine Kleider­sammlung ein, gründete die BAT-Stiftung zur Bildungs­förderung, deren Unter­stützung deutsche Anglistik-Studenten bereits in den 50-iger Jahren längere Aufent­halte in England verdankten, ebenso gründete er die Stiftung zur Förderung der Hamburgischen Staatsoper. Dr. Günther Buch verstarb am 24.09.1970 kinderlos und hatte seine von ihm 1965 ins Leben gerufene Stiftung zu seinem Allein­erben eingesetzt.

II. Gründung der Stiftung

Der Tod seiner Eltern im Oktober 1962 war ein wesentlicher Einschnitt im Leben Dr. Buchs. Er hatte mit ihnen zusammen die bescheidene 4-Zimmer-Wohnung in Eppendorf geteilt und pflegte mit ihnen ein herzliches Verhältnis. Nach ihrem Tod brach er in Hamburg alle Zelte ab, gab seine Anwalts­zulassung zurück und zog in die Schweiz, und zwar in den Kanton Zug. Gleichwohl war es ihm ein Bedürfnis, zu Ehren des Andenkens seiner Eltern die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung zu gründen, um damit das in größerem Rahmen weiter zu führen, was er privat gegen­über seinen Eltern liebevoll und fürsorglich vorgegeben hatte. Auch in Zukunft sollte betagten Menschen ein würde­voller Lebens­abend ermöglicht werden. 

Aller­dings dauerte es noch eine ganze Weile, bis dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden konnte. Dazu hatte der erste Stiftungs­vorsitzende nach dem Tod von Dr. Buch, Prof. Dr. Hans Joachim Weber, den Dr. Buch seinerzeit als Betriebs­arzt bei der BAT angestellt hatte, Kontakt zur Sozial­behörde auf­genommen. Mit Hilfe von Prof. Dr. Weber sowie des Referats Alten­hilfe der Sozial­behörde, dort damals Frau Großner, gelang es, die Ziele der Stiftung zu konkretisieren.

Stiftungsurkunde Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung

So konnte auf Anraten des mit Dr. Buch

befreundeten Rechts­anwalts Dr. Heinz Kuhlmann im Mai 1965 eine Stiftungs­satzung formuliert werden. Diese rechts­fähige und selbst­ständige Stiftung bürgerlichen Rechts wurde am 25.05.1965 von Dr. Günther Buch auf den Namen seiner Eltern als »Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung« errichtet und verfolgt unmittelbar und aus­schließlich gemein­nützige Zwecke durch die »Gewährung von Beistand und Leistungen an betagte Menschen zur Erleichterung ihres Lebens­abends« und »die Förderung der Wissen­schaft auf den Gebieten der Forschung und Aus­bildung von Wissen­schaftlern«. Das erste Stiftungs­vermögen betrug 10.000,00 DM und war »sicher zu belegen; mündel­sichere Anlage ist nicht erforderlich«. Diese Bestimmung sollte später dazu führen, dass das Stiftungs­vermögen ein erhebliches Wachstum erleben und nennens­werte Erträgnisse erwirtschaften konnte. Die so errichtete Stiftung wurde am 10.07.1965 durch die Senats­kanzlei der Freien und Hanse­stadt Hamburg genehmigt.

Damit war ein erster Schritt getan, den Dr. Günther Buch durch die Errichtung seines Testaments vom 25.06.1966 noch intensivierte, nämlich dadurch, dass er die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung zu Hamburg als Allein­erbin einsetzte. Zugleich ordnete er Testaments­vollstreckung an. Die Testaments­vollstrecker waren auch gleich­zeitig Mitglieder des drei­köpfigen Stiftungs­vorstands.

Bereits im Testament vom 25.06.1966 verfügte Dr. Buch, dass jährlich ein Preis für eine wissen­schaftliche Arbeit ausgesetzt werden solle. Diese Bestimmung ist dann schließlich im Rahmen einer Satzungs­änderung am 16.12.1971 in die Satzung aufgenommen worden.

Das Preis­geld von ursprünglich 5.000,00 DM, später 10.000,00 DM wurde nach der Euro-Umstellung im Jahr 2002 auf 10.000,00 Euro pro Jahr erhöht.

Dem ersten Stiftungs­vorstand nach dem Tod von Dr. Buch gehörten neben dem schon erwähnten Prof. Dr. Hans Joachim Weber die frühere Haus­hälterin, Frau Anna Löbel, wohn­haft in Cham (Kanton Zug), und der Mit-Testaments­vollstrecker Rechts­anwalt Dr. Heinz Kuhlmann an.

Mit dem Tod der Frau Anna Löbel am 26.08.1994, floss der Stiftung noch einmal eine beträchtliche Summe auf­grund einer Schenkung von Todes wegen vom 27.09.1993 im Umfang eines Kurs­wertes von Januar 1995 von ca. 600.000,00 DM zu.

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